Abmeldung zum elektronischen
Aufzeichnungssystem (eAS / TSE)
Alle eAS mit TSE, die nicht nur vorübergehend nicht mehr genutzt werden, sondern auf Dauer, müssen über das Meldeverfahren auch abgemeldet werden.
Wurden die Geräte jedoch noch nicht angemeldet, braucht auch keine Abmeldung erfolgen (per Definition nur möglich bei Anschaffungen vor dem 1.8.2025).
Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen(zum BMF-Schreiben).
Über dieses Formular können Sie (unsere Mandanten) uns mit der Meldung an die
Finanzbehörden beauftragen.
Sie können die Meldung auch selbst direkt über elster.de mit eigenem Login durchführen.
Das Formular sollte zügig (in einem Rutsch) gefüllt werden, da sonst die technische Session endet und bereits gefüllte Felder als fehlend angesehen werden (einige Minuten Zeit).