Anmeldung zum elektronischen
Aufzeichnungssystem (eAS / TSE)
Nutzer der Cloudlösung der PayCo GmbH beachten bitte zuerst diese Hinweise!
Seit dem 1. Juli 2025 müssen innerhalb eines Monats die eAS, die mit einer TSE ausgestattet sind - auch gemietete oder geleaste - an die Finanzbehörden gemeldet werden (zum BMF-Schreiben).
Über dieses Formular können Sie (unsere Mandanten) uns mit der Meldung an die Finanzbehörden beauftragen.
Es müssen erfasst werden:
- Bestandsgeräte mit TSE, die bereits vor dem 1.7.25 angeschafft wurden (bis 31.7.25)
- Neugeräte mit TSE, die seit dem 1.7.25 angeschafft wurden (in Monatsfrist)
- Erweiterungen eines Bestandsgerätes um eine neue TSE (in Monatsfrist).
Bei jeder Erfassung müssen die Daten des eAS und der TSE erfasst werden!
Die Listen der max. 5 Jahre alten und aktuell zugelassenen TSE für eAS
finden sich hier (TR), hier (CC) und hier (CC SSA).
Nur die dortigen Werte sind daher auch im Formular auswählbar.
Bitte beachten Sie:
Das eAS und die TSE müssen nicht vom gleichen Hersteller sein.
Falsche Angaben oder Nichtmeldung können zu erheblichen steuerlichen Folgen führen.
Wird die TSE dauerhaft außer Betrieb genommen, muss diese auch abgemeldet werden.
Sie können die Meldung auch selbst direkt über elster.de mit eigenem Login durchführen.
Das Formular sollte zügig (in einem Rutsch) gefüllt werden, da sonst die technische Session endet und bereits gefüllte Felder als fehlend angesehen werden (einige Minuten Zeit).