Wohnungsverwalter: WEG – Recht auf Verwalter mit Sachkundenachweis
Am 26.11.2021 hat der Bundesrat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die von Bundestag und Bundesrat im Oktober 2020 beschlossene Reform des WEG, die seit Dezember 2021 gilt.
Sie gibt allen Wohnungseigentümern ab dem 1.12.2022 den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt. Wer bereits am 1.1.2020 Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war, gilt noch bis zum 1.6.2024 als zertifizierter Verwalter.
Im Rahmen der Verordnung bereiten die Industrie- und Handelskammern zurzeit die Prüfungen vor. Geplant ist der Beginn der Prüfungen ab dem 2. Halbjahr 2022.
Keinen Einfluss hat eine Zertifizierung bzw. fehlende Zertifizierung auf die Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung. Weder für die Erteilung der Erlaubnis noch für deren Erhalt ist die Zertifizierung erforderlich.
Sie gibt allen Wohnungseigentümern ab dem 1.12.2022 den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt. Wer bereits am 1.1.2020 Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft war, gilt noch bis zum 1.6.2024 als zertifizierter Verwalter.
Im Rahmen der Verordnung bereiten die Industrie- und Handelskammern zurzeit die Prüfungen vor. Geplant ist der Beginn der Prüfungen ab dem 2. Halbjahr 2022.
Keinen Einfluss hat eine Zertifizierung bzw. fehlende Zertifizierung auf die Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung. Weder für die Erteilung der Erlaubnis noch für deren Erhalt ist die Zertifizierung erforderlich.