Rücktritt vom Wettbewerbsverbot wegen Zahlungsverzug
Erklärt der Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers - hinsichtlich
der vereinbarten Karenzentschädigung - und ergebnisloser Nachfristsetzung,
sich künftig nicht mehr an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden
zu fühlen, kann hierin eine rechtsgeschäftlich relevante Rücktrittserklärung
gesehen werden.
Die Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag finden auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote grundsätzlich Anwendung. Damit ist auch eine Rücktrittserklärung für den Fall möglich, dass sich die Gegenseite mit einer Hauptleistung aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in Verzug befindet.
Die Rücktrittserklärung beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung zu dem Zeitpunkt, als diese dem ehemaligen Arbeitgeber zugegangen ist.
Die Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag finden auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote grundsätzlich Anwendung. Damit ist auch eine Rücktrittserklärung für den Fall möglich, dass sich die Gegenseite mit einer Hauptleistung aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in Verzug befindet.
Die Rücktrittserklärung beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung zu dem Zeitpunkt, als diese dem ehemaligen Arbeitgeber zugegangen ist.